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Nennenswerte Nährstoffmengen werden ab einer Bodentemperatur von 5°C in 5 cm Tiefe aufgenommen. Die Andüngung von Raps ist aber ab dem 1. Februar zulässig, sofern die Bodenbedingungen dies erlauben und keine Teilnahme an einem Grundwasserschutzprogramm besteht.
Voraussetzung für eine Düngung sind aufnahmefähige Böden, die weder schneebedeckt, noch durchgefroren oder wassergesättigt sind. Der jüngste heftige Schneefall in Teilen Österreichs sorgt für wassergesättigte Böden. Speziell im trockeneren Osten und Süden ist mancherorts die Aufnahmefähigkeit und Befahrbarkeit der Böden (Morgenfrost) gegeben.
Die milden Temperaturen nach Weihnachten und um die Jahreswende ließen ein Pflanzenwachstum bei Raps und Wintergetreide optisch erkennen. Vor allem früh gesäte Rapsbestände mit weitem Entwicklungsfortschritt zeigen nun erste Nährstoffmangelsymptome in Form von Blattaufhellungen und Violettfärbung. Wasserlösliche Nährstoffformen wie Nitratstickstoff, Sulfatschwefel, aber auch wasserlösliches Phosphat und Kali können von der Pflanzenwurzel unmittelbar aufgenommen werden.
Der Düngezeitpunkt in der ersten Februarhälfte ist noch relativ früh; bei anhaltend milder Witterung und sichtbaren Mangelsymptomen ist ein Vorziehen eines Teils der 1. Gabe (ca. 30-35 N/ha) überlegenswert. Die restliche Teilmenge der 1. Gabe (30- 50 N/ha) kann dann zum üblichen Termin Ende Februar/Anfang März nachgeholt werden. So wird das Risiko von Nährstoffverlusten minimiert, falls das Wetter noch nachhaltig umschlagen sollte. Wird mit der Andüngung ohnehin noch bis Ende Februar zugewartet, macht die Teilung der ersten Gabe keinen Sinn.
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