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Dort, wo sich der Raps im Herbst stark entwickelt hat, zeigen die Bestände nun Nährstoffmangelsymptome in Form von Blattaufhellungen und Violettfärbung. Wasserlösliche Nährstoffformen wie Nitratstickstoff, Sulfatschwefel, aber auch wasserlösliches Phosphat und Kali können von der Pflanzenwurzel unmittelbar aufgenommen werden.
Gesetzliche Vorgaben:
Voraussetzung für eine Düngung sind aufnahmefähige Böden, die weder schneebedeckt, durchgefroren, wassergesättigt oder überschwemmt sind. Die hohen Niederschläge über Winter haben zur Wassersättigung der Böden geführt. Im trockeneren Osten und Süden ist mancherorts die Aufnahmefähigkeit und Befahrbarkeit der Böden gegeben.
Eine N-Düngung auf Morgenfrost ist erlaubt, sofern der Boden tagsüber auftaut und aufnahmefähig ist. Die erlaubte auszubringende N-Menge ist in diesem Fall mit 60 kg N/ha (lagerfallend) begrenzt.
Praktische Umsetzung:
Bieten sich im Feuchtgebiet nun zu Beginn des Februars eine gute Befahrbarkeit mit entsprechenden Temperaturen zur Nährstoffaufnahme an, kann schon ein Teil der geplanten ersten Gabe ausgebracht werden. Damit wird das Risiko von Nährstoffverlusten minimiert, wenn das Wetter nochmal nachhaltig umschlagen sollte. Die restliche Teilmenge wird dann zum üblichen Düngungstermin Ende Februar nachgeholt. Erfahrungen aus den letzten Jahren zeigen, dass ein Zuwarten bis Ende Februar und dann die Düngung der gesamten für die erste Gabe geplanten Menge keine Ertragseinbußen bringt.
Anders ist die Situation im Trockengebiet zu sehen: Hier überwiegt die Gefahr der Frühjahrstrockenheit. Um die Winterfeuchtigkeit bestmöglich auszunutzen hat sich die Andüngung bei Raps zum erstmöglichen Zeitpunkt (sofern die gesetzl. Vorgaben eingehalten werden) mit der für diese Gabe geplanten N-Menge bewährt.
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